Für Gastangler kann nur eine Angelerlaubnis in Form von Tagesscheinen oder Jahresscheinen (per Antrag) erworben werden.
Die Erlaubnis gilt nur in Verbindung mit gültigem Fischereischein.
Gebühren: Tagesschein = 10 €; Jahresschein: 125 € (nur per Antrag möglich)
Ausgabestelle Tagesscheine (ab 01. Mai des Jahres):
Oil Tankstelle Hartmann, Kasseler Str. 47, 34414 Warburg
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 05:30 - 23:00 Uhr, Sa.+So. 07:00 - 23:00 Uhr
Oil-Tankstelle in Google Maps
Raiffeisen Markt Warburger Börde, Landfurt 60, 34414 Warburg
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr, Sa. 09:00 - 13:00 Uhr, Sonntag geschlossen
Raiffeisen-Markt in Google Maps
Bitte beachten Sie:
Tagesscheine werden nur für die Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September ausgegeben!
Mit dem Erwerb eines Tagesscheins wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang in der Diemel bei Warburg von der B7-Brücke am Bootshaus des Kanu-Clubs bis zum Einlauf der Kläranlage Warburg, nur auf der linken Uferseite, nach der unten stehenden Fischereiordnung auszuüben.
Fischereiordnung Gastangeln mit Tagesschein
1. Die Fischerei ist nur in der Zeit von 6:00 bis 24:00 Uhr mit einer Handangel erlaubt.
2. Sie dürfen pro Tag 3 Salmoniden und 5 Aale fangen. Alle anderen Fische unterliegen keinem Fanglimit. Nach Erfüllung des
Salmoniden- oder Aalfanglimits ist die Fischerei sofort einzustellen.
3. Mindestmaße: Forellen = 25 cm; Aale = 50 cm; Äschen = ganzjährig geschont.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mindestmaße.
4. Führen Sie stets einen Unterfangkescher, einen Hakenlöser, ein Bandmaß und einen geeigneten Fischtöter mit sich.
5. Verboten ist das Angeln mit Köderfischen jeder Art sowie jegliches Anfüttern. Das Hältern von Fischen in Setzkeschern
oder in anderen Behältern ist nicht erlaubt. Das Mitführen von Hunden am Wasser ist untersagt. Die Watfischerei ist
ebenfalls verboten.
6. Auf dem Erlaubnisschein befindet sich eine Skizze Ihrer Angelstrecke. Haben Sie jedoch einen Angehörigen oder Freund,
der Mitglied bzw. Jahresscheininhaber unseres Vereins ist, dürfen Sie, aber nur in Begleitung dieser Person, an allen Teilen
unseres Vereinsgewässers angeln. Sollte Ihre Begleitperson Sie am Vereinswasser alleine lassen, müssen Sie sofort wieder in
der Strecke B7-Brücke bis Einlauf Kläranlage Warburg angeln. Die Begleitperson muss auf dem Erlaubnisschein eingetragen werden.
7. Es ist untersagt, mit Ihrem Fahrzeug in Wiesen oder Äcker zu fahren, oder diese dort oder auf unbefestigten Wegen abzustellen.
Am Wasser dürfen keine Feuer entzündet werden.
8. Es ist verboten mehr als 1 Begleitperson mitzunehmen, die selbstverständlich nicht angeln darf.
9. Der Erlaubnisscheininhaber trägt die Haftung für Personen- und Sachschäden die er selbst erleidet oder anderen zufügt.
Er stellt den Anglerverein Warburg e.V. von jeglicher Haftung frei.
10. Für den waidgerechten Angler ist größte Schonung und Sauberhaltung der zu betretenden Ufergrundstücke eine Selbstverständlichkeit.
11. Verstöße gegen diese Fischereiordnung und gegen das Landesfischereigesetz von NRW haben den sofortigen entschädigungslosen Entzug
der Erlaubnis sowie eine Anzeige zur Folge.
12. Wir erwarten nach Beendigung der Fischerei Ihr Fangergebnis (Fischart, Anzahl und Länge) per E-Mail an
Hinweise für Gastangler mit Jahresschein
Ihr Jahresgastschein wird automatisch verlängert, wenn ...
1. ... wir von Ihnen keine Kündigung bis zum 30.09. für das Folgejahr bekommen.
2. ... Sie Ihren Fangkalender fristgerecht (15.1.) und ordentlich geführt bei uns abgeben.
3. ... Ihr blauer Fischereischein am Tag der Verlängerung Gültigkeit hat.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und Petri Heil an unserer Diemel.